Liebe Schützinnen, liebe Schützen,
die Beschlüsse der nordrhein-westfälischen Landesregierung erlaubt es uns, unter Einhaltung strenger Hygiene- und Verhaltensregelungen, unseren Trainingsbetrieb für Vereinsmitglieder wieder aufzunehmen.
Wir werden Vorbereitungen treffen und unseren Verein am Freitag den 22.05.2020 wieder öffnen.
Das Vereinsheim ist ausschließlich für das Training zu betreten, gesellschaftliches/ geselliges Zusammensein ist nach wie vor nicht gestattet. Der Thekenbetrieb ist bis auf Weiteres untersagt.
Wir haben in den Räumlichkeiten unseres Vereinsheims und auf dem Schießstand Vorbereitungen getroffen, die den Hygienevorschriften entsprechen und die nachfolgenden Regelungen unterstützen. Bitte tragt euch bei Betreten und Verlassen unserer Sportstätte in eine Anwesenheitsliste ein. Diese zu führen ist verpflichtend für das Wiedereröffnen des Vereins.
Grundsätzliches:
Alle gesetzlich vorgeschriebenen Abstands- und Hygieneregeln sind einzuhalten!
Der Schießbetrieb ist an den üblichen Trainingstagen ausschließlich für Vereinsmitglieder zugelassen:
dienstags von 17:00 Uhr bis 20:00 Uhr
freitags von 18:00 Uhr bis 22:00 Uhr
zusätzlich zur Entzerrung der Gruppen mittwochs von 18:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Eine Anwesenheitsliste mit Name, Uhrzeit und Unterschrift ist zu führen
Jeder Schütze hat eine eigene Atem- und Mundschutzbehelfsmaske mitzuführen
Die Standaufsicht trägt während des Trainingsbetriebs eine Atem- und Mundschutzbehelfsmaske
Belegt werden darf maximal jeder 2. Stand: d.h. zeitgleich 7 Stände für Luftdruckwaffen
Schießen ist nur mit der eigenen Waffe erlaubt oder mit Vereinswaffen, die von der Sportleitung eindeutig und auf Dauer dokumentiert, einem Schützen einzeln bereit gestellt wurde (i.d.R. Jugendbereich) Gleiches gilt für die Sportbekleidung!
Die Standaufsicht sorgt für die Hygiene auf dem Schießstand
Ablauf:
Vereinsheim betreten mit Atem- und Mundschutzbehelfsmaske
In Anwesenheitsliste eintragen und die Hände mit bereitgestelltem Desinfektionsmittel desinfizieren
Bei der Standaufsicht melden
Eigene oder eigens zugewiesene Luftdruckwaffe/ Sportkleidung nehmen
Stand einnehmen; Atem- und Mundschutzbehelfsmaske kann abgenommen werden, Training durchführen
Atem- und Mundschutzbehelfsmaske wieder aufsetzen. Der Schütze ist dazu angehalten den Schießstand und das Vereinsheim umgehend zu verlassen.
Austragen aus der Anwesenheitsliste!
Die Durchführung von Wettkämpfen ist nicht zulässig. Besucher und Zuschauer sind nicht erlaubt. Minderjährige Sportschützen/ -schützinnen dürfen von einem Erziehungsberechtigten begleitet werden.
Bitte haltet euch an diese und im Vereinsheim aushängenden Schilder und Verhaltensregelungen.
Wir freuen uns den Schießbetrieb wieder aufnehmen zu dürfen.
Bei weiteren Fragen steht der Vorstand oder die Standaufsicht gerne zur Verfügung.
Gut Schuss