Üb Aug und Hand, halt rein den Stand.
Jugendarbeit

Willkommen zurück

Liebe Schützinnen, liebe Schützen,

 

die Beschlüsse der nordrhein-westfälischen Landesregierung erlaubt es uns, unter Einhaltung strenger Hygiene- und Verhaltensregelungen, unseren Trainingsbetrieb für Vereinsmitglieder wieder aufzunehmen.

Wir werden Vorbereitungen treffen und unseren Verein am Freitag den 22.05.2020 wieder öffnen.

Das Vereinsheim ist ausschließlich für das Training zu betreten, gesellschaftliches/ geselliges Zusammensein ist nach wie vor nicht gestattet. Der Thekenbetrieb ist bis auf Weiteres untersagt.

 

Wir haben in den Räumlichkeiten unseres Vereinsheims und auf dem Schießstand Vorbereitungen getroffen, die den Hygienevorschriften entsprechen und die nachfolgenden Regelungen unterstützen. Bitte tragt euch bei Betreten und Verlassen unserer Sportstätte in eine Anwesenheitsliste ein. Diese zu führen ist verpflichtend für das Wiedereröffnen des Vereins.

 

Grundsätzliches:

  1. Alle gesetzlich vorgeschriebenen Abstands- und Hygieneregeln sind einzuhalten!

  2. Der Schießbetrieb ist an den üblichen Trainingstagen ausschließlich für Vereinsmitglieder zugelassen:

    dienstags von 17:00 Uhr bis 20:00 Uhr

    freitags von 18:00 Uhr bis 22:00 Uhr

    zusätzlich zur Entzerrung der Gruppen mittwochs von 18:00 Uhr bis 20:00 Uhr

  3. Eine Anwesenheitsliste mit Name, Uhrzeit und Unterschrift ist zu führen

  4. Jeder Schütze hat eine eigene Atem- und Mundschutzbehelfsmaske mitzuführen

  5. Die Standaufsicht trägt während des Trainingsbetriebs eine Atem- und Mundschutzbehelfsmaske

  6. Belegt werden darf maximal jeder 2. Stand: d.h. zeitgleich 7 Stände für Luftdruckwaffen

  7. Schießen ist nur mit der eigenen Waffe erlaubt oder mit Vereinswaffen, die von der Sportleitung eindeutig und auf Dauer dokumentiert, einem Schützen einzeln bereit gestellt wurde (i.d.R. Jugendbereich) Gleiches gilt für die Sportbekleidung!

  8. Die Standaufsicht sorgt für die Hygiene auf dem Schießstand

 

Ablauf:

  1. Vereinsheim betreten mit Atem- und Mundschutzbehelfsmaske

  2. In Anwesenheitsliste eintragen und die Hände mit bereitgestelltem Desinfektionsmittel desinfizieren

  3. Bei der Standaufsicht melden

  4. Eigene oder eigens zugewiesene Luftdruckwaffe/ Sportkleidung nehmen

  5. Stand einnehmen; Atem- und Mundschutzbehelfsmaske kann abgenommen werden, Training durchführen

  6. Atem- und Mundschutzbehelfsmaske wieder aufsetzen. Der Schütze ist dazu angehalten den Schießstand und das Vereinsheim umgehend zu verlassen.

  7. Austragen aus der Anwesenheitsliste!

 

Die Durchführung von Wettkämpfen ist nicht zulässig. Besucher und Zuschauer sind nicht erlaubt. Minderjährige Sportschützen/ -schützinnen dürfen von einem Erziehungsberechtigten begleitet werden.

 

Bitte haltet euch an diese und im Vereinsheim aushängenden Schilder und Verhaltensregelungen.

 

Wir freuen uns den Schießbetrieb wieder aufnehmen zu dürfen.

Bei weiteren Fragen steht der Vorstand oder die Standaufsicht gerne zur Verfügung.

 

Gut Schuss